WEG - Verwalter
- Der Erstverwalter wird meist vom Bauträger bestimmt, max. 3 Jahre (hier: wegen Gewährleistungsansprüchen)
Wohnungseigentümerversammlung (ETV)
- Basis ist das Wohnungseigentumsgesetz,
vgl. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
vgl. Infomaterial von Wohnen-im-Eigentum.de
Abnahme Wohnung/Gemeinschaftseigentum
- Legen Sie bereits im Kaufvertrag für die Abnahme fest, dass ein Mitarbeiter/in des TÜVs die Abnahme begleitet und die Protokollierung übernimmt. Sollte dies vertraglich nicht möglich sein, ziehen Sie Sachverständige von z.B. „Verein Private Bauherrn e.V. (VPB)“ hinzu.
Hier alle Tipps zusammen in einer PDF-Datei: Tipps beim Immobilienkauf